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Ratgeber

Was gehört auf eine Handwerker-Website?

Auf eine Handwerker-Website gehören vor allem die Leistungen mit Einsatzgebiet, echte Referenzprojekte mit Ort, ein einfacher Weg zur Offertanfrage und vollständige Kontaktangaben. Je nach Betrieb kommen offene Stellen und Lehrstellen, ein Notfallkontakt und Hinweise zu Zertifikaten dazu.

Die Checkliste unten gilt für jeden Betrieb, ob Schreinerei, Sanitär oder Elektro, und unabhängig davon, wer die Website baut.

Porträt von Jamie Schmenger

Autor: Jamie Schmenger, Inhaber und Entwickler

Veröffentlicht am

Keine Rechtsberatung

Was dieser Artikel zu Bildrechten, Datenschutz, Impressum und Preisangaben sagt, fasst die Gesetzestexte zusammen, die unten unter «Quellen» verlinkt sind. Für Ihren Betrieb im Einzelfall ersetzt es keine Beratung durch eine Fachperson.

Leistungen und Einsatzgebiet

Wer Ihre Website öffnet, will in wenigen Sekunden wissen: Machen Sie, was ich brauche, und kommen Sie zu mir?

Leistungen in den Worten Ihrer Kundschaft

Nennen Sie jede Leistung so, wie Kundinnen und Kunden danach fragen: «Badsanierung» statt «Nasszellenkonzepte», «Einbauschrank nach Mass» statt «individuelle Raumlösungen». Zu jeder Leistung gehören zwei, drei Sätze, für wen sie gedacht ist und was typischerweise dazugehört. Bei vielen Leistungen bekommen grössere Bereiche eine eigene Seite, damit jemand, der eine Küche sucht, nicht erst durch die Reparaturen blättern muss. Ist das Angebot überschaubar, reicht eine einzige Seite mit einem klar getrennten Abschnitt je Standbein.

Wie ein Technikbetrieb mit mehreren Standbeinen seine Leistungen so gliedern kann, zeigt das Beispiel Habrintech in Dietschwil: Die Leistungen für Industrieanlagen, der Betriebsunterhalt und die mobile Lasergravur stehen dort je in einem eigenen Abschnitt, die Steuerungen als eigener Block innerhalb der Leistungen.

Das Einsatzgebiet konkret nennen

  • Orte, Talschaften oder Bezirke, in denen Sie arbeiten, statt «in der ganzen Region»
  • wo Sie nur grössere Aufträge übernehmen oder gar nicht hinfahren
  • ob Sie einen Notfall- oder Pikettdienst anbieten, zu welchen Zeiten und unter welcher Nummer

Auch was Sie nicht abdecken, gehört dazu. Die Liftberatung Aufzugsservice LT aus Benken SG schreibt neben ihrem Gebiet ausdrücklich, welche Landesteile sie nicht bedient; so meldet sich niemand vergeblich.

Zertifikate und Mitgliedschaften

Anerkannte Abschlüsse, Fachausweise und Mitgliedschaften in Berufsverbänden schaffen Vertrauen, wenn sie konkret sind: mit genauer Bezeichnung und, wo es sie gibt, einem Link zur ausstellenden Stelle. Ein Verbandszeichen ohne Erklärung sagt Aussenstehenden wenig.

Referenzprojekte mit Bildern und Ort

Fertige Arbeiten überzeugen mehr als jede Beschreibung. Entscheidend ist, dass man erkennt, was gemacht wurde, und wo.

Was zu jedem Projekt gehört

  • ein Titel, der die Arbeit benennt, etwa «Küche in Eiche, Umbau eines Bauernhauses»
  • der Ort als Gemeinde, ohne Strasse, und das Jahr der Ausführung
  • drei bis acht Bilder: Gesamtansicht, Details und, bei Umbauten, der Zustand vorher
  • zwei, drei Sätze zur Aufgabe und zu den verwendeten Materialien

Der Ort macht aus einer Galerie einen Beleg: Wer in derselben Gegend baut, sieht, dass Sie dort schon gearbeitet haben. Fragen Sie Ihre Kundschaft vorher, ob Sie Bilder zeigen und den Ort nennen dürfen, besonders bei Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Rechte an den Bildern

Fotos von Gebäuden, Möbeln oder Werkstücken sind nach dem Urheberrechtsgesetz auch dann geschützt, wenn sie keinen individuellen Charakter haben (Art. 2 Abs. 3bis URG). Fotografiert jemand anderes für Sie, halten Sie deshalb schriftlich fest, dass Sie die Bilder auf Ihrer Website und in Ihren Profilen verwenden dürfen.

Wie Projektseiten mit Jahr, Ort und Materialangaben aussehen können, zeigt die Beispielseite einer erfundenen Schreinerei. Den Betrieb gibt es nicht; die Seite dient nur als Anschauung.

Offertanfrage statt nur Kontaktformular

Fehlen im Formular die Angaben, die Sie für eine Offerte brauchen, folgen Rückfragen. Ein gutes Anfrageformular fragt sie gleich ab.

Sinnvolle Felder

  • Art der Arbeit als Auswahl, dazu ein freies Textfeld
  • Ort des Objekts und gewünschter Zeitraum
  • Masse oder Fläche, wenn bekannt, und die Möglichkeit, Fotos oder Pläne anzuhängen
  • Name, Telefon und E-Mail, dazu die Frage, ob ein Rückruf gewünscht ist

Halten Sie Pflichtfelder knapp; was nicht zwingend ist, bleibt freiwillig. Nach dem Absenden sollte die Seite sagen, was als Nächstes geschieht, etwa dass Sie sich melden oder eine Besichtigung vorschlagen. Telefon und E-Mail stehen trotzdem gut sichtbar daneben, denn nicht jeder füllt gern ein Formular aus.

Datenschutz beim Formular

Wer über ein Formular Personendaten erhebt, muss die betroffenen Personen darüber informieren, mindestens über die eigene Identität und Kontaktdaten, den Zweck und allfällige Empfänger der Daten (Art. 19 DSG). Deshalb gehört eine Datenschutzerklärung auf die Website, verlinkt beim Formular und in der Fusszeile.

Team, Lehrstellen und offene Stellen

Wer jemanden ins eigene Haus lässt, will wissen, wer kommt. Und wer eine Stelle sucht, schaut sich zuerst die Website an.

Das Team zeigen

Fotos mit Vornamen und Funktion genügen, etwa «Projektleitung» oder «Lernender im zweiten Lehrjahr». Zeigen Sie nur Mitarbeitende, die einverstanden sind, und nehmen Sie Bilder von Personen, die den Betrieb verlassen haben, wieder heraus.

Lehrstellen und offene Stellen

  • jede offene Stelle auf einer eigenen Seite, damit sie sich teilen und finden lässt
  • bei Lehrstellen der genaue Beruf, der Lehrbeginn und ob eine Schnupperlehre möglich ist
  • eine Ansprechperson und der einfachste Weg zur Bewerbung
  • besetzte Stellen sofort entfernen oder als besetzt kennzeichnen

Lehrstellen können Lehrbetriebe zusätzlich in der Lehrstellensuche von berufsberatung.ch ausschreiben, einer Dienstleistung des SDBB im Auftrag der Kantone. Verlinken Sie von dort auf die Seite mit den Einzelheiten. Damit Stellen und Projekte aktuell bleiben, ohne dass Sie jedes Mal jemanden beauftragen, lohnt es sich, Inhalte selbst pflegen zu können.

Kontakt, Impressum und Google-Unternehmensprofil

Kontaktangaben gehören auf jede Seite, und sie sollten überall gleich lauten: auf der Website, im Impressum und in Ihrem Profil bei Google.

Kontakt

  • Telefonnummer, die sich auf dem Handy direkt antippen lässt, und E-Mail-Adresse
  • Adresse von Werkstatt oder Büro und, falls Sie Kundschaft empfangen, die Öffnungszeiten
  • eine Notfallnummer nur, wenn sie tatsächlich bedient ist

Impressum

Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich E-Mail machen (Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG). Üblich ist dafür eine eigene Seite «Impressum» mit Firma, Adresse, E-Mail und Telefon, erreichbar von jeder Seite aus.

Google-Unternehmensprofil

Viele Handwerksbetriebe arbeiten bei der Kundschaft und empfangen in der Werkstatt niemanden. Google nennt Klempner ausdrücklich als Beispiel für solche Betriebe; ihr Profil zeigt statt der Adresse ein Einzugsgebiet. Nennen Sie auf der Website dieselben Orte, denn Google bezieht Angaben für Profile auch von der offiziellen Website eines Unternehmens. Wie Sie das Profil anlegen und mit der Website verbinden, beschreibt der Artikel Google-Unternehmensprofil einrichten.

Was eine Handwerker-Website nicht braucht

Vieles, was eine Website aufwendig macht, hilft Ihrer Kundschaft nicht bei der Entscheidung. Diese vier Dinge können Sie weglassen.
  • Bilder aus der Bilddatenbank

    Bilder von Leuten, die nicht in Ihrem Betrieb arbeiten, zeigen nicht Ihre Arbeit. Ein ehrliches Foto von der Baustelle sagt mehr.

  • Die Firmengeschichte auf der Startseite

    Gründung und Generationenwechsel sind wertvoll, gehören aber auf eine Seite «Über uns». Die Startseite zeigt zuerst, was Sie heute anbieten.

  • Ein Newsbereich ohne Neuigkeiten

    Ein letzter Eintrag von vor drei Jahren wirkt, als gäbe es den Betrieb nicht mehr. Lieber ein neues Projekt in den Referenzen als eine verwaiste Rubrik.

  • Prospekte nur als PDF

    Ein Dokument zum Herunterladen muss man erst öffnen und auf dem Handy vergrössern. Die wichtigsten Inhalte gehören als Text auf die Seite.

Konkrete Beispiele mit Funktionen und Referenzen zeigt die Übersicht der Websites, die Apex Design für Handwerksbetriebe baut. Weitere Fragen, die sich vor einem Auftrag stellen, beantworten alle Ratgeberartikel im Überblick.

FAQ

Häufige Fragen zu den Inhalten einer Handwerker-Website

Vorgeschrieben ist sie nicht. Doch wer Ihren Betrieb empfohlen bekommt und nach Ihrem Namen sucht, möchte sehen, was Sie machen und wie er Sie erreicht. Findet er nur einen Verzeichniseintrag, fehlt ihm diese Bestätigung.

Für einen kleinen Betrieb genügt oft eine einzige, gut gegliederte Seite mit Leistungen, Einsatzgebiet, einigen Projekten und dem Kontakt. Wichtiger als der Umfang ist, dass die Angaben stimmen und aktuell bleiben.

Am besten eigene Aufnahmen: fertige Arbeiten, Zwischenstände auf der Baustelle, die Werkstatt und die Fahrzeuge. Fotografieren Sie bei Tageslicht, räumen Sie Werkzeug und Abfall vorher aus dem Bild und wählen Sie das Querformat; es lässt sich für grosse Bildschirme wie für das Handy gut zuschneiden.

Geben Sie die Bilder in voller Auflösung weiter, so wie sie aus Kamera oder Handy kommen. Zuschneiden und verkleinern lässt sich später jederzeit, vergrössern nicht. Wichtiger als die Kamera ist, dass man auf dem Bild die Arbeit erkennt.

Das hängt von der Arbeit ab. Für wiederkehrende, gleichartige Leistungen wie einen Service, eine Kontrolle oder eine Pauschale für die Anfahrt schaffen genannte Preise Vertrauen und sparen Rückfragen. Für Arbeiten nach Mass lässt sich ein fester Preis meist erst nach einer Besichtigung nennen.

Dann hilft es, zu erklären, wovon der Preis abhängt, etwa von Material, Fläche und Zugang, und wie Sie zu einer Offerte kommen. Wenn Sie Preise nennen, halten Sie sie aktuell. Richten sie sich an Privatkundschaft, verlangt die Preisbekanntgabeverordnung die tatsächlich zu bezahlenden Beträge, eine allfällige Mehrwertsteuer eingeschlossen. Ohne Mehrwertsteuer dürfen nur Preise stehen, die sich ausschliesslich an Geschäftskunden richten, und dann mit einem deutlichen Hinweis darauf.

Quellen

  1. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 Bst. s (öffnet in neuem Tab)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, SR 241, fedlex.admin.ch, abgerufen am
  2. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 19 (öffnet in neuem Tab)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, SR 235.1, fedlex.admin.ch, abgerufen am
  3. Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), Art. 2 (öffnet in neuem Tab)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, SR 231.1, fedlex.admin.ch, abgerufen am
  4. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), Art. 2, 4 und 13 (öffnet in neuem Tab)Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, SR 942.211, fedlex.admin.ch, abgerufen am
  5. Wie Google Informationen in Unternehmensprofilen und lokalen Suchergebnissen bezieht und verwendet (öffnet in neuem Tab)Google Unternehmensprofil-Hilfe, support.google.com, abgerufen am
  6. Einzugsgebiete für Unternehmen ohne festen Standort und Hybridunternehmen verwalten (öffnet in neuem Tab)Google Unternehmensprofil-Hilfe, support.google.com, abgerufen am
  7. Lehrstellen suchen (öffnet in neuem Tab)berufsberatung.ch, SDBB im Auftrag der Kantone, berufsberatung.ch, abgerufen am

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